Montag, 1. Mai 2017

Wer zahlt für das Entsorgen radioaktiver Erde auf Ihrem Grundstück? SIE!

Angenommen, in irgendeinem europäischen Kernkraftwerk passiert ein Unfall wie in Tschernobyl oder in Fukushima. Die radioaktive Wolke macht vor Landesgrenzen nicht Halt. Sie verstrahlt z. B. von der Atlantikküste bis nach Russland riesige Gebiete und verseucht Meer-, See- und Flusswasser weltweit. Viele Gebiete West-, und Mitteleuropas weisen auch heute noch erhebliche Strahlung auf vom Reaktorunfall in Block 4 von Tschernobyl vor 31 Jahren. Besonders Waldpilze und damit auch Fleisch von Wildschwein, Hirsch und Reh sind noch immer stark betroffen.

Die Kosten für einen Super-GAU in Europa können laut dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft FÖS zwischen 100 und 430 Milliarden Euro betragen - sehr vorsichtig geschätzt.
Rechnet man die vielen Nebenkosten der Spätfolgen mit ein, wie z. B. für das Wieder-gesund-werden könnten die Kosten auch doppelt so hoch werden.

Die international vereinbarte Haftungs- und Deckungsvorsorge liegt jedoch meist nur im dreistelligen Millionenbereich und damit bei einem Promille bis einem Prozent des möglichen realen Schadens.
Zudem müssen die Geschädigten ihre Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreiber des Unfallreaktors vor den Gerichten des Staates einklagen, in dem der Unfall geschehen ist.
Brennt z. B. das AKW Paks in Ungarn durch (nur 440 km von der deutschen Grenze entfernt), stehen Ihre Chancen sehr schlecht, jemals einen Schaden ersetzt zu bekommen (und die Gerichtskosten tragen Sie dann auch noch selbst).

Und es gibt ca. 30 uralte AKWs, die 30 bis 50 Jahre alt sind und keineswegs mehr den heutigen Sicherheitsvorschriften entsprechen - geschweigen denn den deutschen. Einige dieser alten AKWs stehen sogar ganz nahe an der deutsch-französischen, deutsch-belgischen, deutsch-tschechischen Grenze ...
Strahlende Aussichten, für die alle Bürger Europas haften und bezahlen - völlig unabhängig von der EU und vom Euro!

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