Montag, 7. November 2011

Fordern Sie Uran-Grenzwert für Mineralwasser


Sehr geehrter Herr Minister Bahr, sehr geehrte Frau Ministerin Aigner,
Trinkwasser und Mineralwässer können mit dem radioaktiven Schwermetall Uran belastet sein. Uran kann auf Grund seiner chemischen Giftigkeit vor allem zur Schädigung der Nieren führen. Säuglinge und Kleinkinder nehmen bezogen auf ihr Körpergewicht mehr Uran auf als Erwachsene und sind deshalb besonders gefährdet. Gleichwohl gibt es bis heute keine verbindliche Höchstgrenze für die Urankonzentration in Mineralwässern. Mineralwasserabfüller sind nicht verpflichtet, den Urangehalt auf dem Etikett anzugeben.
Der Höchstwert von 10 Mikrogramm pro Liter für Trinkwasser, der mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung nun seit dem 1. November 2011gilt, ist so hoch angesetzt, dass Säuglinge und Kleinkinder nicht ausreichend geschützt werden. Eine wissenschaftliche Stellungnahme der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA von Ende März 2009 zeigt, dass auch deutlich niedrigere Urankonzentrationen für Säuglinge und Kleinkinder mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind.
Als Bundesgesundheitsminister sind Sie, sehr geehrter Herr Bahr, für die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Trinkwassers verantwortlich. Als Bundesverbraucherministerin müssen Sie, sehr geehrte Frau Aigner, die Unbedenklichkeit von Mineralwässern sicherstellen. Deshalb fordern wir Sie auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
·         Für Trinkwasser muss ein Grenzwert von zwei Mikrogramm Uran pro Liter in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben werden. Bei einer höheren Urankonzentration sind die betreffenden Wasserversorgungsanlagen entweder stillzulegen oder unverzüglich mit einem Filtersystem auszustatten.
·         Für Mineralwässer ist in der Mineralwasserverordnung eine Höchstgrenze von zwei Mikrogramm pro Liter festzulegen. Bei einer höheren Urankonzentration dürfen die betreffenden Mineralwässer nicht in den Verkehr gebracht werden.
·         Überwachungsbehörden und Trinkwasserversorger müssen gesetzlich verpflichtet werden, die Verbraucher mindestens im Internet über die jeweiligen Urangehalte im Trinkwasser zu informieren. Die Mineralwasserabfüller müssen ihrerseits gesetzlich verpflichtet werden, die jeweilige Urankonzentration deutlich sichtbar auf den Etiketten anzugeben.
·         Bei Uranwerten von mehr als zwei Mikrogramm pro Liter müssen die Überwachungsbehörden und Trinkwasserversorger die betroffene Bevölkerung mit Warnhinweisen darüber informieren, dass das Trinkwasser nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet ist. Das entspricht der bereits geltenden Regelung für Mineralwasserabfüller, wonach Mineralwässer nur bei einer Urankonzentration bis zu zwei Mikrogramm pro Liter auf den Etiketten als "für die Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet" ausgelobt werden dürfen.
Sehr geehrter Minister Bahr, sehr geehrte Ministerin Aigner,
schützen Sie die Verbraucher vor einer giftigen Substanz in einem so wichtigen Lebensmittel wie Wasser. Der Schutz der Verbraucher muss Ihnen wichtiger sein als wirtschaftliche Interessen von Wasserversorgungsunternehmen oder Mineralwasserabfüllern. Werden Sie jetzt tätig!
Mit freundlichen Grüßen,
https://foodwatch.de/kampagnen__themen/mineralwasser/mitmach_aktion/index_ger.html

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